FAQ zur Petition „Reparaturbonus retten – Elektroschrott vermeiden, Bürgerinnen und Bürger entlasten“

Frage:
Gibt es Altersbeschränkungen, um die Petition unterzeichnen zu dürfen?


Antwort:
Nein, gibt es nicht.
Alle, unabhängig ihres Alters, dürfen die Petition unterzeichnen. Das heißt, auch Personen
unter 18 dürfen selbst unterzeichnen.


Frage:
Dürfen auch Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb von Thüringen haben, die
Petition unterzeichnen?


Antwort:
Ja, dürfen sie.
Auch wenn der Reparaturbonus ein Thüringer Landesprogramm ist, können Bürgerinnen und
Bürger aus ganz Deutschland die Weiterführung befürworten.
Der Reparaturbonus ist ein bundesweiter Vorreiter und ein Vorbild zur Vermeidung von
Elektroschrott, zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und zur finanziellen Entlastung
von Bürgerinnen und Bürger sowie lokalen Werkstätten.

Frage:
Ist die Petition „Reparaturbonus retten – Elektroschrott vermeiden, Bürgerinnen und Bürger
entlasten“ etwas parteipolitisches?


Antwort:
Ja und Nein.
Der Reparaturbonus wurde 2021 durch die Rot-Rot-Grüne Landesregierung und vor allem
die damalige bündnisgrüne Umweltministerin eingeführt. Die Petition zum Erhalt des Reparaturbonus wurde vom bündnisgrünen Landessprecher Luis Schäfer gestartet.
Vom Reparaturbonus profitieren alle Bürgerinnen und Bürger Thüringens unabhängig
ihrer politischen Einstellung. Durch eine Unterschrift für die Petition wird der Erhalt des Reparaturbonus unterstützt, was komplett unabhängig von der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN steht.

Frage:
Was passiert mit meinen Daten?


Antwort:
Die Daten auf den analogen Petitionslisten werden von uns vertraulich behandelt und nicht
weiterverbreitet oder gespeichert. Die Petitionslisten werden kurz vor Petitionsschluss dem
Thüringer Landtag zugestellt.
In deren Datenschutzerklärung heißt es:
„Ihre personenbezogenen Daten werden nach Sammlungsende dem Thüringer Landtag zur
Bearbeitung des
Petitionsanliegens übermittelt und dort so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der
gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen erforderlich ist (vgl. Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in
der Verwaltung des Freistaats Thüringen, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 30/2014, S. 899-911.
Weitere Datenschutzhinweise sind der Internetseite des Thüringer Landtags zu entnehmen:
https://www.thueringer-landtag.de/datenschutzhinweise-internet“
Über die Website besteht die Möglichkeit die Petition mit Klarnamen oder mit einem vom
Petitionsportal generierten Pseudonym zu unterzeichnen. Voraussetzung hierfür ist jedoch
eine Registrierung auf der Plattform, in deren Rahmen die entsprechenden Personendaten
anzugeben sind (vgl. § 14 a Abs. 6 S. 2 Thüringer Petititonsgesetz).

Frage:
Was passiert, wenn die Petition 1.500 Unterschriften erhält?

Antwort:
Dann muss sich der Petitionsausschuss mit der Petition beschäftigen, weil hinreichend belegt ist, dass viele Bürger*innen dahinter stehen. Der Petitionsausschuss macht in der Regel eine öffentliche Anhörung, die sich mit der Thematik auseinandersetzt. Die Unterschriften führen also nicht automatisch zum Erhalt des Reparaturbonus, aber: Die Chancen ihn zu erhalten steigen deutlich, es wird Aufmerksamkeit für das Thema geschaffen und der öffentliche Druck steigt.

Über das weitere Verfahren, insbesondere die Anzahl der Mitzeichnungen sowie die Beratung im Petitionsausschuss, wird auf der Petitionsplattform informiert.